Finanzkennzahlen Gemeinden

Die Finanzkennzahlen zeigen auf, wie sich die kommunalen Haushalte entwickeln. Sie dienen der Bevölkerung und den Behörden in Gemeinden und Kanton als Steuerungs- und Kontrollinstrumente. Der Regierungsrat definiert in Zusammenarbeit mit den Gemeinden für alle Finanzkennzahlen Bandbreiten, innerhalb derer eine gesunde Entwicklung der kommunalen Finanzhaushalte sichergestellt ist. Die Definition der geltenden Finanzkennzahlen, deren Grenzwerte wie auch das Vorgehen bei deren Übertretung schreibt die Verordnung zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGV) vor. Liegen kommunale Finanzkennzahlen ausserhalb der definierten Bandbreite, hat der Gemeinderat diese Abweichung zu begründen und nötigenfalls Korrekturmassnahmen aufzuzeigen bzw. umzusetzen.

Die Finanzkennzahlen werden jährlich auf Basis der Jahresrechnungen der Gemeinden aktualisiert. Die für ihre Berechnung benötigten Bevölkerungszahlen stammen aus der Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP) des Bundesamts für Statistik.

53 Gemeinden durchwegs im vorgegebenen Bereich

Im Kantonsmittel werden im Rechnungsjahr 2024 alle Vorgaben der 8 Finanzkennzahlen gut eingehalten. Sämtliche Kennzahlen zeigen im Kantonsmittel eine Verbesserung gegenüber dem Vorjahr.

Von den 79 Luzerner Gemeinden erfüllen 53 alle Vorgaben der Finanzkennzahlen vollständig. Das sind gleich viele Gemeinden wie im Vorjahr. 26 Gemeinden halten 2024 die Anforderungen von mindestens 1 Kennzahl nicht ein. 19 Gemeinden erfüllen die Vorgaben von 2 oder mehr Kennzahlen nicht. Maximal werden die Vorgaben von 6 der 8 Kennzahlen nicht eingehalten (Gemeinde Schlierbach).

Von den 5 bevölkerungsstärksten Luzerner Gemeinden halten 2024 Luzern, Kriens und Horw alle Vorgaben der Finanzkennzahlen ein. Emmen erfüllt die Kennzahlen Nettoschuld mit und ohne Spezialfinanzierungen nicht. Ebikon kann die Anforderungen bei den Kennzahlen Selbstfinanzierungsgrad über 5 Jahre und Selbstfinanzierungsanteil nicht einhalten.

Selbstfinanzierungsgrad als grösste Herausforderung

Bei zwei Kennzahlen werden die Vorgaben von allen Luzerner Gemeinden vollständig eingehalten: beim Zinsbelastungsanteil und beim Kapitaldienstanteil. Grossmehrheitlich eingehalten werden die Kennzahlen Nettoverschuldungsquotient und Bruttoverschuldungsanteil. Einzig 3 bzw. 4 Gemeinden liegen über der definierten Höchstgrenze.

Die Nettoschuld pro Einwohner/in liegt bei 12 Gemeinden über dem Grenzwert und die Nettoschuld ohne Spezialfinanzierungen pro Einwohner/in bei 15 Gemeinden. Ebenfalls bei 15 Gemeinden liegt die Kennzahl Selbstfinanzierungsgrad über 5 Jahre ausserhalb der Vorgaben. Bei dieser Kennzahl befinden sich zwar insgesamt 27 Gemeinden unter dem definierten Grenzwert, dieser ist jedoch nur relevant, falls die Nettoschuld pro Einwohner/in mehr als 1'500 Franken beträgt. Analog verhält es sich mit dem Selbstfinanzierungsanteil, bei dem die gleiche Nebenbedingung gilt: Bei 48 Gemeinden liegt diese Kennzahl 2024 zwar unter dem Grenzwert, aber verbunden mit der Nebenbedingung sind es noch 17 Gemeinden, welche die Vorgaben nicht einhalten können. Damit ist der Selbstfinanzierungsanteil die am schlechtesten eingehaltene Kennzahl im Rechnungsjahr 2024.

Finanzkennzahlen nach HRM2

In den Rechnungsjahren 2018 und 2019 fand die Umstellung vom harmonisierten Rechnungslegungsmodell 1 (HRM1) auf HRM2 statt. Mit HRM2 wurden neue Finanzkennzahlen eingeführt (Bruttoverschuldungsanteil und Nettoschuld pro Einwohner/in ohne Spezialfinanzierungen). Der Zinsbelastungsanteil II wird unter HRM2 nicht mehr verwendet. Der Verschuldungsgrad wird mit dem rechnerisch ähnlichen Nettoverschuldungsquotienten weitergeführt. Zudem wurden die Berechnungsmethoden der Finanzkennzahlen angepasst.